Sportstättenbauförderung im KSB Göttingen
(Autor: Michael Heil)
Neben dem Förderprogramm des Landkreises Göttingen fördert auch der Landessportbund Niedersachsen bauliche Investitionen der Sportvereine in erheblichem Umfang.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel kommen aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und aus Mitteln der Glücksspirale. Über viele Jahre hinweg wurde die Entscheidung über die Verteilung der Gelder vom Landessportbund selbst vorgenommen. Anfang 2003 hat der Vorstand des Kreissportbundes beim LSB beantragt, die Zuständigkeit über die Verteilung der Mittel in die Kreissportbünde vor Ort zu verlagern. Offensichtlich waren unsere Argumente nachvollziehbar, denn seit 2004 erhalten die Kreissportbünde jährlich ein bestimmtes Kontingent an Sportstättenbaufördermitteln und können eigenverantwortlich im Sinne der Förderrichtlinien des LSB über die Verteilung der Mittel an die Vereine entscheiden. Die Höhe dieses Kontingentes ist abhängig von der Anzahl der Vereine im jeweiligen KSB und den insgesamt zur Verfügung stehenden Geldmitteln.
Mit der Neuordnung der Organisationsstruktur des KSB wurde auch der Sportstätten-förderausschuss im KSB, der über die Verteilung der Mittel berät und entscheidet, Anfang 2006 neu zusammengesetzt. Es war uns wichtig, dass sowohl die Vereine als auch die Fachverbände angemessen in diesem Gremium vertreten sind.
Sportstättenförderungsausschuss des KSB Göttingen:
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Leitung:
- Johannes Böning, Mitglied im Erweiterten Vorstand des KSB
- Klaus Dreßler, KSB Vorstand für Sport- und Vereinsentwicklung
Vertreter der Vereine:
Altkreis Göttingen
- Uwe Bartram, Vorsitzender TuSpo Jahn Reyershausen
Altkreis Duderstadt
- Klaus-Dieter Grobecker, Geschäftsführer Tennisclub Gieboldehausen
Altkreis Hann. Münden
- Helmut Bertel, Vorsitzender TSV Escherode
Kreisfachverbände:
- Michael Hesse, Geschäftsführer Kreisreiterverband
- Wilfried Lühe, Vorsitzender Kreisschützenverband Südharz
- Hans-Jürgen Lotz, Vorsitzender Kreisfußballverband
Beratende Mitglieder:
- Michael Heil, KSB Geschäftsführer
- Rainer Münzing, KSB Vorstandsmitglied für Sport und Umwelt
Folgende Kontingente standen für die Sportstättenbauförderung des KSB Göttingen in den letzten drei Jahren zur Verfügung:
2004: 32.220 €
2005: 75.700 €
2006: 133.360 €
Folgende Vereine haben Sportstättenbaufördermittel erhalten:
2004:
| SV Bonaforth | Anbau von Umkleide und Sanitärräumen |
| Reitverein Bovenden | Sanierung der Reithalle |
| DLRG Eichsfeld | Sanierung Dach und Fenster Vereinshaus |
| TSV Escherode | Neubau eines Sporthauses |
| TSV Holzerode | Neubau einer Beachballanlage |
| DJK Krebeck | Sanierung Sporthaus, Heizung und Dach |
| Ruderverein Münden | Erneuerung der Heizung, thermische Solaranlage |
| TSV Renshausen | Sanierung Sportplatz |
| Tennisclub Staufenberg | Renovierung und Erweiterung des Clubhauses |
2005:
| Schützenverein Adelebsen | Dacherneuerung Schützenhaus |
| SV Bovenden | Neubau, 1. Ab. Zentrum Freizeit-/Gesundheitssport |
| Germania Breitenberg | Erweiterung des Sporthauses |
| TSV Eddigehausen | Erstellung einer Skateranlage |
| Schützenverein Gr. Lengden | Anbau eines Luftgewehrschießstandes |
| Sportschützen Hermannshagen | Dacherneuerung über der Luftgewehrhalle |
| Schützenverein Mackenrode | Anbau eines Luftgewehrschießstandes |
| TuSpo Mengerhausen | Neubau eines Sporthauses |
| Kanu-Club Münden | Heizungserneuerung / Dämmarbeiten Bootshaus |
2006:
| SV Blau-Weiß Bilshausen | Sanierung Sporthaus |
| VFB Bodensee | Neubau Umkleide- und Sanitärräume |
| SV Bovenden | Neubau, 2. Ab. Zentrum Freizeit-/Gesundheitssport |
| VfB Lödingsen | Sanierung / Modernisierung der Sporthalle |
| TuSpo Jahn Reyershausen | Sprung- und Stoßanlage / Neubau Funktionsraum |
| TSV Renshausen | Sporthauserweiterung und Beleuchtungsanlage |
| Sportclub Rosdorf | Sanierung Sporthaus / Wärmepumpe / Dämmung |
| Schützenverein Rosdorf | Dacherneuerung des Schützenhauses |
Über eine längere Strecke betrachtet, zeigt sich die Tendenz, dass insbesondere Schützenvereine und Reitsportvereine überproportional von dem Sportstättenförder-programm profitieren. Der Kreissportbund sieht darin jedoch eine ausgleichende Gerechtigkeit: Während die meisten „normalen“ Sportvereine ihren Sportbetrieb in kommunalen Sportstätten kostenfrei durchführen können, müssen „Spezialvereine“ wie Reiter und Schützen ihre Sportanlagen aus eigener Kraft erstellen und instand halten.
Auch die Förderung von Neubaumaßnahmen ist seit einiger Zeit grundsätzlich wieder möglich.
Für Vereine, die in nächster Zeit Bauprojekte planen, sind im Folgenden in verkürzter und nicht vollständiger Form
Informationen zur Sportstättenbauförderung
zusammengestellt (Stand: Januar 2006, Änderungen vorbehalten).
Der wichtigste Tipp vorab: Im Sportstättenbau ist guter Rat nicht teuer. Durchaus teuer kann es aber werden, wenn man sich nicht rechtzeitig und richtig beraten lässt. Deswegen sollten alle Vereine die Bauprojekte planen möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen (s. u.).
Wer kann Fördergelder erhalten?
Sportvereine und Verbände, die Mitglied im Kreissportbund und als gemeinnützig anerkannt sind.
Für welche Baumaßnahmen können Fördergelder gezahlt werden?
Baumaßnahmen, die unmittelbar mit der sportlichen Nutzung zusammenhängen u. a.
- Instandsetzungen, die zur Wiederherstellung und Verbesserung der Sportnutzung dienen,
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude bei nachgewiesenem Bedarf,
- Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf,
- Baumaßnahmen für die Einhaltung des Umwelt- und Naturschutzes und der gesetzlichen Auflagen,
- Baumaßnahmen für den behindertengerechten bzw. behindertenfreundlichen Ausbau.
Nicht förderfähig sind z. B. Wohnungen, überwiegend wirtschaftlich genutzte Räume, Schönheitsreparaturen, laufende Instandhaltungen, Frühjahrsinstandsetzungen
Welche Eigentumsverhältnisse müssen bestehen?
Eigentum am Grundstück und Gebäude
Oder
Langfristige Rechte, wie Erbbaurechte, Pachtverträge, sonstige Nutzungsrechte.
Achtung:
Die entsprechenden Verträge müssen „in der Regel“ mind. 2 Jahre (vor Antragstellung) bestehen und nach dem Kalenderjahr der Bewilligung noch mind. 10 Jahre gültig sein.
In welcher Höhe kann eine Förderung erfolgen?
Die Förderung kann bis zu 20 % der Förderfähigen Gesamtkosten nach DIN 276 (Kostengruppen 3 / 4 / 5 / 7) betragen.
Die Förderfähigen Kosten der Baumaßnahme müssen mind. 7.500 Euro betragen.
Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro
Achtung neu!
Bei einer Darlehnssumme von 25.000 – 100.000 Euro kann alternativ auch eine Förderung durch ein sog. Zinszuschussprogramm erfolgen. Dieser Zinszuschuss beträgt 3% der zu verzinsenden Darlehens- bzw. Restdarlehnssumme pro Jahr und ist auf 10 Jahre angelegt. Egal welche Bedingungen der Verein mit seiner Bank aushandelt, geht der LSB bei der Berechnung dieses Zinszuschusses von einer jährlichen Tilgung von 4 % aus. (Wir beraten Sie gern!)
Werden Eigenleistungen anerkannt?
Arbeitsstunden können mit 10 Euro/Stunde im Finanzierungsplan angesetzt werden
Maschinenstunden (über den Heimwerkerbedarf hinausgehend) können mit 25 Euro/ Stunde angesetzt werden.
Antragsverfahren, Formulare, Fristen?
Die Formulare für die Antragsstellung sind erhältlich in der KSB-Geschäftsstelle, bei Johannes Böning oder Klaus Dreßler (s. u.)
Achtung neu: Bei Baumaßnahmen ab 25.000 Euro muss vor Antragstellung eine Beratung durch den KSB in Anspruch genommen werden.
Die Anträge mit den erforderlichen und vollständigen Unterlagen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beim KSB Göttingen, Johannes Böning (s. u.) eingereicht werden.
Achtung neu: Die Eingangsbestätigung des Antrages durch den KSB enthält gleichzeitig die Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Aus dieser Bewilligung kann aber nicht die Gewährung eines Zuschusses abgeleitet werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen, Beratung sowie die Antragsstellung sind:
Johannes Böning
KSB Vorstandsmitglied für Sportstättenbauförderung
Bäckerwiese 13, 37115 Duderstadt
Tel. pr.: 05527 6235
Tel. di.: 05527 841 142
Fax di.: 05527 841 244
E-Mail: johannes.boening(at)ksb-goettingen.de
Klaus Dreßler
KSB Vorstand für Sport- und Vereinsentwicklung
Im Grübchen 14, 34346 Hann. Münden
Tel. pr.: 05541 73803
Tel. di.: 05541 6015
Mobil: 0172 8599239
E-Mail: klaus.dressler(at)ksb-goettingen.de







