Förderung der Jugendarbeit
Der Vorstand der Sportjugend ist ständig bemüht, die bestehenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von der Sportjugend Niedersachsen und dem Landkreis Göttingen mit zu gestalten und nach unseren Vorstellungen zu optimieren.
Die Sportjugend Niedersachsen veröffentlicht die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit jeweils mit der aktuellen Satzung des Landessportbundes Niedersachsen. Als Auszug sei z. B. die Förderung von Jugendmaßnahmen von bis zu einem Euro pro Tag und Teilnehmer zu erwähnen. Diese Zuschüsse werden über die jeweilige Sportjugend vor Ort beantragt und bewilligt.
Eine aktuelle Fassung der Richtlinien sowie Fragen zur Förderung beantwortet LSB-Mitarbeiter André Pfitzner (Tel. 0511/1268-251, E-Mail: apfitzner(at)lsb-niedersachsen.de).
Weitere Informationen auch im Internet unter der Adresse http://www.lsb-niedersachsen.de/ (mit Link zur Sportjugend).
Der Landkreis Göttingen hat seine Richtlinien zum 1. Juli 2005 in neuer Fassung veröffentlicht.
Eine aktuelle Fassung der Richtlinien der Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Göttingen erhaltet ihr beim Kinder- und Jugendbüro, Frau Angela Schmiel-Richter (Tel. 0551/525112, E-Mail: schmiel-richter.angela(at)lankreisgoettingen.de)






